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Private Haftpflichtversicherung

Versicherungen

Private Haftpflicht­versicherungen vergleichen

Die private Haftpflicht schützt Sie vor hohen Kosten alltäglicher Missgeschicke. Denn Sie haften für Schäden anderer Personen, die Sie verursacht haben.

  • die private Haftpflicht ist eine der wichtigsten Versicherungen
  • Schutz kontinuierlich an aktuelle Lebenssituation anpassen

Haftpflichtversicherung: Warum jeder und jede in Deutschland eine haben sollte.

Ich habe wirklich nur kurz nicht aufgepasst! In unserem Alltag sind wir ständig Situationen ausgesetzt, in denen kleine Missgeschicke große finanzielle Folgen haben können. Denn in Deutschland besteht eine gesetzliche Haftung für Schäden, die anderen zugefügt werden. Das bedeutet, dass Sie für alle Schäden, die Sie verursachen, auch aufkommen müssen – egal, ob sie absichtlich oder unabsichtlich passiert sind. Die private Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Sie unbeabsichtigt anderen Personen oder deren Eigentum zufügen. Vor allem Personenschäden sorgen oft für Kosten in Millionenhöhe, aber auch Sachschäden und Vermögensschäden können teuer werden. Egal ob Sie allein leben oder zusammen mit ihrer Familie: Auf eine Haftpflichtversicherung sollten Sie in keinem Fall verzichten!

Sachschäden: Was zahlt die private Haftpflicht?

Die private Haftpflichtversicherung ersetzt bei Sachschäden lediglich den Zeitwert und nicht den Neuwert. Das bedeutet, dass bei der Entschädigung der Wert des Gegenstandes zum Zeitpunkt des Schadens berücksichtigt wird, wobei Faktoren wie Abnutzung und Alterung einbezogen werden. Der Grund: Die geschädigte Person soll wirtschaftlich so gestellt werden, wie sie unmittelbar vor dem Schadensfall stand, ohne einen ungerechtfertigten Vermögensvorteil zu erlangen.

Haftpflicht beinhaltet ...

Es gibt individuelle Risiken, die gesondert abgesichert werden müssen.

Icons Private Haftpflicht beinhaltet
  • Haus oder Wohnung & versäumter Winterdienst

Schäden, die von Haus oder Grundstück ausgehen und für die Sie als Mieter*in oder dort lebende*r Eigentümer*in haften, zum Beispiel Schäden durch herabfallende Ziegel.

  • Minderjährige Kinder

Schäden, die minderjährige Kinder verursachen und für die Sie als Eltern mit Aufsichtspflicht jedoch haften.

  • Straßenverkehr (außer Auto, Mofa o.ä.)

Schäden, die Sie „unmotorisiert“ im Straßenverkehr verursachen: zum Beispiel zu Fuß, auf dem Rad, auf Rollschuhen oder einem Elektrorollstuhl (bis 6 km/h).

  • Freizeitsport & Ausland

Schäden, die Sie bei privaten Freizeitaktivitäten oder im Ausland verursachen, zum Beispiel beim Skifahren.

3 Fälle für die private Haftpflichtversicherung

Beispiele für Missgeschicke mit großer Wirkung.

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    Radunfall mit Personenschaden

Beispiel: Ein Radfahrer fährt auf den Radweg und kollidiert mit einer Fahrradfahrerin. Sie verletzt sich am Kopf und bleibt nach der Schädelfraktur querschnittsgelähmt. Da sie sich als Azubi auf dem Arbeitsweg befand, macht die Berufsgenossenschaft Ansprüche geltend, um den Schaden des Wegeunfalls zu decken, u. a. die monatlichen Pflegekosten.

Kosten: 8,1 Mio €

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    Schlüssel für Büroräume verloren

Beispiel: Ein Mitarbeiter verliert seine Zugangskarte zu den Büroräumen seines Arbeitgebers. Der Arbeitgeber fordert neben der Kostenübernahme für die Anfertigung einer neuen Karte, dass der Mitarbeiter ebenfalls für die Sperrung der alten Karte und das Neuprogrammieren des Schließsystems aufkommt, da es sich um notwendige Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmens handelt.

Kosten: 1.200 €

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    Parkettschäden in der Mietwohnung

Beispiel: Durch die Nutzung eines Schreibtischstuhls mit Rollen verursacht eine Mieterin Schäden am Parkettboden ihrer Wohnung. Der Vermieter stellt daraufhin die Forderung, dass sie die Kosten für das notwendige Abschleifen und die anschließende Versiegelung des Bodens übernimmt, um den Parkettboden in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen.

Kosten: 600 €

Die monatlichen Beiträge für private Haftpflichtversicherungen sind in Deutschland sehr gering. So können sich Alleinstehende schon ab 1,20 € pro Monat privat haftpflichtversichern. Trotz geringer Prämien deckt die Versicherung hohe Kosten ab, was sie zu einer sinnvollen Absicherung macht.

Spezifische Risiken brauchen spezifischen Schutz.

Es gibt individuelle Risiken, die gesondert abgesichert werden müssen.

Spezifische Risiken
Spezifische Risiken
  • Haustiere und Nutztiere

Schäden, die Hunde, Pferde, Ponys, Esel und Nutztiere verursachen und für die Sie als Tierhalter*in haften (Gefähr- dungshaftung). Für bestimme Tierarten (z. B. Katzen) braucht es keine gesonderte Haftpflichtversicherung.

  • Bauphase

Schäden, die von der Baustelle ausgehen und für die Sie als Bauherr*in haften, zum Beispiel wenn jemand in ein ungesichertes Bauloch fällt oder ein Nachbarhaus Schäden nimmt. Benötigt wird hier eine Bauherren-Haftpflicht.

  • Jagen

Schäden, die bei der Jagd passieren, zum Beispiel durch den Gebrauch von Schusswaffen oder durch Jagdhunde. Das Bundesjagdgesetz schreibt Jäger*innen eine spezielle Jagd-Haftpflichtversicherung vor.

  • Vermieteter Haus- oder Grundbesitz

Schäden, die von vermietetem Gebäude oder vom Grund-stück ausgehen und für die Sie als Besitzer*in haften, zum Beispiel Schäden durch herabfallende Ziegel. Hier wird eine spezielle Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht benötigt.

  • Öltank

Schäden, die von Ihrem Öltank ausgehen, zum Beispiel wenn Öl durch ein Leck oder beim Befüllen ins Grundwasser gelangt. Hier braucht es eine gesonderte Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung.

  • Luft- und Wasserfahrzeuge

Schäden, die beispielsweise durch die Nutzung von Drohnen, Flugdrachen, eigenen bzw. regelmäßig genutzten motorbetriebenen Boote entstehen. Hier wird im Einzelfall eine Luftfahrzeug- oder Sportboot-Haftpflicht benötigt.

3 Tipps rund um die private Haftpflichtversicherung

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    Höhe der Versicherungssumme

Die Versicherungssumme sollte nicht zu niedrig festgelegt werden. Unsere Empfehlung: Wählen Sie eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen oder noch besser 50 Millionen Euro. Die Prämie wird dadurch meist nicht signifikant höher, insbesondere Personenschäden können jedoch leicht in den Millionenbereich gehen.

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    Ausfalldeckung einschließen

Jemand fügt Ihnen einen Schaden zu, hat aber selbst keine private Haftpflichtversicherung und kann auch nicht zahlen? Für solche Fälle ist eine „Forderungsausfalldeckung“ sinnvoll. Sie muss explizit ergänzt werden. Die Tarife unterschieden sich zum Teil stark in ihren Konditionen, einige gelten EU- oder weltweit.

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    Doppelversicherungen vermeiden

Gerade wenn Paare zusammenziehen, kann es ungewollt dazu kommen, dass beide gegen ein und dasselbe Risiko abgesichert sind. Wenn der Versicherungsfall eintritt, ist unklar, wessen private Haftpflichtversicherung nun zahlt. Zusammenlebende Lebenspartner*innen können über eine Haftpflicht geschützt sein.

Ihr Berater von meineversicherungswelt

Sie haben Fragen?

Unsere Versicherungsspezialistinnen und -spezialisten sind für Sie da!

Häufig gestellte Fragen

Bestimmte Fragen rund um die private Haftpflichtversicherung kommen immer wieder auf. Die Antworten auf einige davon finden Sie hier.
Was ist der Unterschied zwischen Personen-, Sach- und Vermögensschäden?

Die private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die der Versicherte ohne Vorsatz anderen Personen zugefügt hat. Außerdem überprüft der Versicherer auf eigene Kosten, ob Sie für den jeweiligen Schaden überhaupt haftbar gemacht werden können und übernimmt im Zweifelsfall die erforderlichen rechtlichen Schritte („passiver Rechtsschutz“). Versichert werden Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Personenschäden entstehen, wenn durch Ihr Handeln jemand körperlich verletzt wird. Sachschäden beziehen sich auf die Beschädigung oder Zerstörung fremden Eigentums. Vermögensschäden sind finanzielle Verluste, die nicht direkt aus Personen- oder Sachschäden resultieren, etwa wenn durch Ihre Beratung jemand einen geschäftlichen Schaden erleidet. Die Deckungssumme sollten Sie möglichst hoch ansetzen. Viele Verträge sichern Schäden bis zu einer Million Euro ab. Bei Personenschäden ist das unter Umständen nicht genug.

Brauchen meine Kinder eine eigene Haftpflichtversicherung?

Kinder sind in der Regel über die Privat­-Haftpflichtversicherung der Eltern versichert, solange sie nicht volljährig sind. Das ist jedoch unterschiedlich. Es gibt beispielsweise Verträge, in denen Kinder während der ersten ununterbrochenen Ausbildung bei den Eltern mitversichert sind – auch wenn sie schon über 18 Jahre alt sind. Wenn Sie sich nicht sicher sind, sprechen Sie am besten unsere Versicherungsspezialistinnen und -spezialisten an.

Auch kleine Kinder sollten mitversichert werden. Bis zu einem Alter von sieben Jahren sind Kinder schuldunfähig und können rechtlich nicht belangt werden. Jedoch geht die Haftung an die Eltern über, wenn diese ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihren Kindern verletzt haben. Da eine Verletzung oft schwer nachzuweisen ist, empfehlen wir dringend, auch Kinder unter 7 Jahren mitzuversichern.

Sind meine Haustiere mitversichert?

Schäden, die von Hamstern, anderen Kleintieren und Katzen verursacht werden, sind in der privaten Haftpflichtversicherung in der Regel eingeschlossen. Für Hunde, Pferde, Esel und viele andere Tiere gilt dies aber nicht. Für sie muss eine gesonderte Tierhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Brauche ich zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung eine private Haftpflichtversicherung?

Schäden, die auf Auto, Mofa, Motorrad und Co. zurückgehen, deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung ab. Die Privathaftpflicht schließt grundsätzlich Schäden aus, die beim Führen von Fahrzeugen mit Motor verursacht wurden. Auf Ihrem Fahrrad sind Sie beispielsweise über eine private Haftpflichtversicherung versichert., auf einem E-Bike greift der Schutz jedoch nicht mehr zwingend. In aktuellen Verträgen werden E-Bikes berücksichtigt, in alten Verträgen oft nicht. Die private Haftpflichtversicherung deckt jedoch nicht nur Schäden im Straßenverkehr ab, sondern auch viele andere Alltagsbereiche.

Worauf muss ich bei Schadensmeldungen achten?

Zunächst sind Sie verpflichtet, Ihrer Versicherung den Schaden unverzüglich zu melden. Die Umstände müssen wahrheitsgemäß und genau geschildert werden. Bei der schriftlichen Schilderung des Schadenhergangs können ungeeignete Formulierungen den Versicherungsschutz gefährden. Einen Schaden können Sie online über meineVersicherungswelt oder im Bereich „Versicherungen“ in TEO melden. Unsere Versicherungsspezialist*innen helfen Ihnen dabei, eventuell rechtlich undeutliche Formulierungen zu vermeiden.

Bei Sachschäden ist zu beachten, dass die private Haftpflichtversicherung nur den Zeitwert und nicht den Neuwert ersetzt. Der Neuwert eines Gegenstandes entspricht dem Preis eines neuen, unbenutzten Artikels gleicher Art und Qualität im Handel, wohingegen der Zeitwert den aktuellen Wert des Gegenstandes vor der Beschädigung beschreibt und dessen Abnutzung und Alter berücksichtigt. Meist liegt der Neuwert über dem Zeitwert.

Was sind Gefälligkeitsschäden?

Helfen Sie beispielsweise einem Bekannten auf dessen Bitte hin beim Umzug und lassen eine kostbare Vase fallen, würden manche Versicherungen nicht zahlen. Der Grund: Der Schaden kam während einer Gefälligkeitshandlung zustande. Es ist jedoch möglich, solche Schäden in den Vertrag aufzunehmen.

Ist ein Schlüsselverlust mitversichert?

Der Verlust von Gegenständen ist in der ­Haftpflichtversicherung eigentlich ausgeschlossen. Ein Schlüsselverlust kann jedoch explizit aufgenommen werden. Bei einem Verlust von Schlüsseln für die Mietwohnung beispielsweise werden dann die Kosten für das Austauschen der Schlösser anteilig oder vollständig übernommen.

Auch das Verlieren von geschäftlich genutzten Schlüsseln, Codekarten oder Generalschlüsseln kann über die private Haftpflicht absichert werden. Hier kann es besonders teuer werden. Häufig ist der Verlust von Büroschlüsseln insbesondere in älteren Verträgen nicht mitversichert.

Wann hilft die private Haftpflichtversicherung nicht weiter? Als Eigentümer:in können Sie einen Schlüsselverlust nicht über die private Haftpflichtversicherung absichern, hier braucht es einen Wohnungs- und Hausschutzbrief in der Wohngebäude- oder Hausratversicherung. Bei einem verlorenen Autoschlüssel wird der Schlossaustausch je nach Vertrag von der Kfz-Versicherung übernommen.

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Gemeinsam finden wir den richtigen Versicherungsschutz. Wir beraten Sie gerne – wie immer kostenlos und unverbindlich.
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