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Versicherung

Tierhalterhaftpflicht

Tierhalterhaftpflicht

Tierhalterhaftpflicht

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt Sie, wenn Ihr Vierbeiner Schäden verursacht. Besonders Hunde- und Pferdebesitzer sollten sich absichern, denn sie sind auch dann haftbar, wenn sich jemand unerlaubt dem Tier nähert und verletzt wird. Tiere sind tolle Gefährten, aber manchmal leider unberechenbar, was im Unglücksfall unerwartet viel Geld kosten kann. Werden Menschen verletzt oder verursacht Ihr Tier einen Verkehrsunfall, gehen die Ansprüche der Geschädigten schnell in die Zigtausende.

Mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung können Sie Schadenfälle zwar nicht verhindern, finanziell sind Sie aber auf der sicheren Seite.

 

Private Haftpflichtversicherungen im Vergleich: Welche Unterschiede gibt es?

Es werden private Haftpflichtversicherungen für Alleinstehende, Paare oder Ehepaare und Familien mit Kindern angeboten. Wie bei den meisten Versicherungsarten unterscheiden sich Leistungsumfang und Beitragshöhe je nach Versicherungsgesellschaft enorm! Beim Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung sollten Sie sehr genau hinschauen, welche Leistungen für Sie relevant werden könnten. Vergleichen Sie nicht nur die Prämien, sondern immer das Gesamtpaket! Nehmen Sie den Rat von Fachleuten in Anspruch!

Die Berater*innen von meineVersicherungswelt schauen Ihre Konditionen genau durch und machen Sie darauf aufmerksam, wenn Ihr Vertrag Risiken offen lässt, die durch einen neuen Vertrag abgedeckt wären — oft sogar zu niedrigeren Prämien. Bei allen Angeboten, die wir Ihnen unterbreiten, sind die unterschiedlichen Leistungen übersichtlich in Tabellenform dargestellt. So erkennen Sie auf einen Blick, welche Haftpflichtfälle bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften abgedeckt werden und welche nicht.

Was leistet eine private Haftpflichtversicherung?

Sie kommt für Schäden auf, die der Versicherte ohne Vorsatz anderen Personen zugefügt hat. Außerdem überprüft der Versicherer auf eigene Kosten, ob Sie für den jeweiligen Schaden überhaupt haftbar gemacht werden können und übernimmt im Zweifelsfall die erforderlichen rechtlichen Schritte. Versichert werden Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Deckungssumme sollten Sie möglichst hoch ansetzen. Viele Verträge sichern Schäden bis zu einer Million Euro ab. Bei Personenschäden ist das unter Umständen bei weitem nicht genug.

Unser Rat: Wählen Sie eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen oder besser noch 50 Millionen Euro. Die Prämie wird dadurch meist nicht signifikant höher. Ein paar Euro, die sich im Ernstfall vielfach bezahlt machen!

Worauf sollte ich beim Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung achten?

Stimmen Sie das Leistungspaket auf Ihre individuelle Lebenssituation ab. Dabei kommen viele Details zum tragen. Besitzen Sie vielleicht einen Schlüssels für eine Schließanlage in Ihrem Mietshaus oder in den Räumen Ihres Arbeitgebers? Dann sollte der Verlust eines solchen Schlüssel mitversichert sein. Achten Sie auch darauf, dass Schäden abgedeckt sind, die Ihnen selbst durch nicht haftpflichtversicherte Personen zugefügt werden. Sind diese Personen zahlungsunfähig, springt im Idealfall Ihre Privathaftpflicht ein und ersetzt Ihnen den Schaden.

Ein wichtiger Punkt sind sogenannte „Gefälligkeitsschäden“. Haben Sie einem Bekannten auf dessen Bitte hin zum Beispiel beim Umzug geholfen und lassen die kostbare Ming-Vase fallen, dann zahlen manche Versicherungen nicht, da der Schaden während einer Gefälligkeitshandlung zustande kam. Entweder weisen Sie die Person, der Sie helfen, darauf hin, oder Sie achten darauf, dass Ihre private Haftpflichtversicherung auch bei solchen Schäden greift.

Tipp:
Eine gute Haftpflichtversicherung gilt weltweit! Der Auslandsaufenthalt darf in der Regel aber höchstens ein Jahr lang dauern. Prüfen Sie die Konditionen sorgfältig!

Brauchen meine Kinder eine eigene Haftpflichtversicherung?

Auch hier sind die Konditionen unterschiedlich. Es gibt Verträge, in denen Kinder während der ersten ununterbrochenen Ausbildung bei den Eltern mitversichert sind. Um Irrtümer auszuschließen, fragen Sie am besten unsere Fachleute, ob für Ihre Kinder ein separater Vertrag notwendig ist.


Tipp:
Bis zum Alter von sieben Jahren sind Kinder schuldunfähig und können rechtlich nicht belangt werden. Die Haftung geht allerdings an die Eltern über, wenn diese ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihren Kindern verletzt haben. Ob dies zutrifft ist, ist im Einzelfall zu prüfen.

Sind meine Haustiere mitversichert?

Schäden, die von Hamstern, anderen Kleintieren und Katzen verursacht werden, sind in der privaten Haftpflichtversicherung in der Regel eingeschlossen. Für Hunde, Pferde, Esel und viele andere Tiere gilt dies aber nicht! Für diese Vierbeiner müssen Sie eine separate Tierhaftpflichtversicherung abschließen.

Worauf muss ich bei Schadensmeldungen achten?

Zunächst einmal sind Sie verpflichtet, den Schaden Ihrer Versicherung unverzüglich zu melden. Bei der schriftlichen Schilderung des Schadenhergangs kann jede versehentlich ungeeignete Formulierung den Versicherungsschutz gefährden. Ein häufiger Fehler ist es zum Beispiel, wenn jemand schreibt, er habe einen zerbrechlichen Gegenstand „runtergeworfen“. Aus diesem Begriff, der umgangssprachlich eindeutig erscheint, lässt sich juristisch eine Absicht herauslesen — und in diesem Fall muss die Versicherung nicht zahlen. Korrekt wäre es zu schreiben: Die Vase ist mir heruntergefallen — wenn es sich tatsächlich so abgespielt hat.

Melden Sie einen Schaden online über meineVersicherungswelt, können unsere Berater*innen eventuell rechtlich undeutliche Formulierungen bei Ihnen hinterfragen.

Team von meineVersicherungswelt
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Wir beraten Sie gerne! Forden Sie einfach ein persönliches Beratungsgespräch an. Unsere Versicherungsexperten beraten und unterstützen Sie auf Ihrem Weg zur optimalen Absicherung – kostenlos und unverbindlich.
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